Verordnung von Medizinprodukten im Rahmen des Entlassmanagements
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurde den Versicherten ein Anspruch auf ein Entlassmanagement gegenüber dem Krankenhaus sowie auf Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- bzw. Pflegekasse eingeräumt.
Im Rahmen des Entlassmanagements ist das Krankenhaus verpflichtet, die Versorgung des entlassenen Patienten mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Ein Rahmenvertrag regelt die Einzelheiten.
Das neue Verfahren stellt für viele Medizintechnikunternehmen eine Herausforderung dar: Durch das Entlassmanagement wird die erstmalige Verordnung und Versorgung bestimmter Gruppen von Medizinprodukten sowie Verband- und Hilfsmitteln nunmehr vom niedergelassenen Arzt ins Krankenhaus verlagert. Dabei ist abzusehen, dass bestimmte Produkte künftig fast ausschließlich durch das Krankenhaus abgegeben werden, was weitreichende Folgen für die Hersteller hat - der Vertrieb der Produkte und der Außendienst müssen teilweise neu strukturiert werden. Die Preisbildung ist häufig unklar, ebenso sind die Auswirkungen auf Folgeverordnungen besonders von Hilfsmittel und Verbandsmaterialien zu beachten.
Wir beraten gezielt zu diesen Fragen und helfen Medizintechnikunternehmen, sich auf das Entlassmanagement einzustellen. Dabei kommt uns unsere langjährige Erfahrung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zugute. Wir führen Systemanalysen sowie Fallstudien durch, unterstützen beim Dialog mit den Verordnern und analysieren das Wettbewerbsumfeld einschließlich dem Pricing der betroffenen Produkte.